Auf der Suche nach Immateriellem Kulturerbe

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist wieder auf der Suche nach immateriellem Kulturerbe!
Was darunter zu verstehen ist?
Der Begriff des „Immateriellen Kulturerbes“ umfasst zahlreiche Bereiche und Ausdrucksformen von Kultur, so etwa Bräuche, aber auch hergebrachtes Wissen und Fähigkeiten.


Um sich ein besseres Bild davon machen zu können, was unter dieser doch sehr breit gefassten Definition zu verstehen ist, macht es Sinn sich anzuschauen, was bisher in die Liste des „immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. In Deutschland etwa wurden die Chormusik ebenso aufgenommen, wie die typischen sächsischen Knabenchöre oder die Lieder der deutschen Arbeiterbewegung. Auch der moderne Tanz zählt zum immateriellen Kulturerbe sowie die Passionsspiele in Oberammergau, die schwäbisch-alemannische Fastnacht, der Rheinische Karneval oder auch die Falknerei. Aber auch die deutsche Genossenschaftsidee hat es in die Liste geschafft, ebenso wie die deutsche Brotkultur oder der Orgelbau.
Sie sehen also, die Möglichkeiten sind vielfältig.

  1. Die UNESCO hat folgenden Kriterienkatalog festgelegt:
    „Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, zu verstehen.
  2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht:
    a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes;
    b) darstellende Künste;
    c) gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste;
    d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum;
    e) traditionelle Handwerkstechniken.
  3. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben.
  4. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet.
  5. Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird.
  6. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im Einklang. Grundsätzlich ist ein offener Zugang zur kulturellen Ausdrucksform gewährleistet, sofern eine Beschränkung nicht zum Kern der kulturellen Ausdrucksform gehört (z.B. Knabenchor).
  7. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein.

(Vgl. Art. 2 Abs. 1-2 und Art. 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003)“

Aachen Dom
Aachener Dom
Foto: A. Kircher-Kannemann, CC-by SA 4.0

Wenn Sie jetzt also eine Idee haben, was unbedingt noch in die Liste des deutschen immateriellen Kulturerbes gehört, dann sollten Sie dem Aufruf der deutschen UNESCO-Kommission folgen, denn „Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen können sich zwischen dem 1. April und dem 30. Oktober 2017 mit ihrer Kulturtradition oder Wissensform für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bewerben.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. 68 Kulturformen sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen, darunter der Poetry Slam, das Hebammenwissen sowie Orgelbau und Orgelmusik. Hinzu kommen vier modellhafte Erhaltungsprogramme, sogenannte „Gute Praxis-Beispiele“.
Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Trägerschaft bis zum 30. Oktober zu beschreiben. Dafür steht online ein Bewerbungsformular zur Verfügung. Bewerbungen werden elektronisch in dem Bundesland eingereicht, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben. An dem sich anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kultusministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über neue Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird Anfang 2019 entschieden.“

Machen wir uns also Gedanken über unser Kulturerbe und dessen Bewahrung.

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