Über Wirte, Gäste und den Knigge – die Tischzucht des Adolph Freiherr von Knigge

Wir sind angekommen bei der, zumindest für Deutsche, bekanntesten Tischzucht überhaupt: dem Knigge, benannt nach Adolph Freiherr von Knigge. Dabei ist „der Knigge“ als solcher viel mehr als eine Tischzucht, er ist eine Benimmregel, die im Grunde alle Bereiche des Lebens umfasst und dazu gehört eben auch das Benehmen bei Tisch.

Adolph Freiherr von Knigge – adeliger Spross mit trauriger Kindheit

Der Mann, der hinter dieser umfangreichen Benimmregel steckt war „ein Spross der uradligen niedersächsischen, allerdings verarmten Adelsfamilie Knigge“, wie es bei Wikipedia heißt. Trotz der eher armen Verhältnisse wuchs der a. 16. Oktober 1752 geborene „Spross“ natürlich standesgemäß auf und wurde auch so erzogen, wie es sich für adelige Verhältnisse im 18. Jahrhundert gehörte, zumindest bis zu seinem 14. Lebensjahr. Danach allerdings gestaltete sich sein Leben doch eher kompliziert. Seine Mutter war gestorben, als er 11 Jahre alt war und mit 14 verlor er seinen Vater. Da war das „normale“ Leben eines adeligen Knaben erst einmal vorbei, denn anstelle von Geld und Gut erbte er nur Schulden. Das Anwesen der Familie in Bredenbeck fiel an die Gläubiger und Adolph blieb einzig eine eher magere jährliche Rente von 500 Reichstalern.

Nach drei Jahren, die er in Hannover unter Vormundschaft und mit Privatunterricht verbrachte, ging er zum Studium der Rechtswissenschaft und Kameralistik nach Göttingen.

Adolph Freiherr von Knigge – der Hofjunker, Assessor und Oberhauptmann

Benehmen war wohl für den jungen Adolph von Knigge nicht wirklich das höchste Gut, denn seine erste Stelle verlor er wegen – Sie ahnen es vielleicht – schlechten Benehmens. Diese erste Stelle hatte er im Jahr 1771 als Assessor und Hofjunker bei Landgraf Friedrich II: von Hessen-Kassel (1720-1785) angetreten. Aber zum Glück bot das frühneuzeitliche Deutsche Reich ja ausreichend viele Höfe, man konnte sich also neu orientieren.

Der junge Knigge orientierte sich und benahm sich schon wieder daneben. Einzig vielleicht angenehmer Nebeneffekt seines diesmaligen Fauxpas war, dass er nun verheiratet war und zwar mit Henriette von Baumbach, einer Hofdame der Landgräfin Philippine von Brandenburg-Schwedts (1745-1800). 1775 wurde die Tochter Philippine Auguste Amalie geboren (†1841), die später eine Biographie über ihren Vater schreiben sollte. Die junge Familie zog nach Hessen, genauer gesagt nach Nentershausen in der Nähe von Hersfeld.

Im Jahr 1776 zog es Knigge nach Sachsen-Weimar. Er wurde Kammerherr, aber eigentlich verbrachte er seine Zeit eher „als gern gesehener Kurzweilmacher“ am Hof. Wir sehen: das mit dem Benehmen war wohl noch immer so eine Sache und irgendwie wundert es nicht, dass er auch diese Stelle nicht lange behielt.

Die Suche nach dem nächsten Hof, an dem er sich verdingen konnte, dauert nicht allzu lange. In den Jahren 1777 bis 1780 finden wir ihn am Hof des späteren Wilhelm I. von Hessen-Kassel (1743-1821). Auch hier allerdings – wir wundern uns inzwischen nicht mehr – fiel er in Ungnade. Diesmal scheinbar sogar richtig, denn den Hof verließ er fluchtartig. Seine satirischen Schriften und seine Aussagen über „erbärmliche Hofschranzen“ und „Hofgeschmeisse“ waren dann wohl doch zu viel gewesen.

Eine weitere Anstellung und Karriere bei Hof hatte sich der Freiherr damit dann wohl endgültig verbaut. Was blieb war der Versuch als Literat zu überleben. Er zog 1780 nach Frankfurt am Main. Er schrieb und wurde Mitglied von Geheimbünden und Logen. Frankfurt allerdings war wohl nicht das richtige Pflaster für ihn. Der ruhelose Freiherr ging nach Heidelberg. Auch hier sollte er nicht alt werden. Hannover war das nächste Ziel des rastlosen Freigeistes.

Falls Sie es noch nicht geahnt haben: Auch hier verbrachte er nicht den Rest seines Lebens. Er zog noch einmal um. Bremen war sein letztes Ziel und auch seine letzte Ruhestätte. Nachdem er seit 1795 durch verschiedene Krankheiten geschwächt nur noch das Bett hüten konnte, verstarb er am 6. Mai 1796 in eben jener Hansestadt, in der er auch begraben wurde. Sein Grab findet sich im Dom von Bremen.

Deckblatt Adolph Freiherr von Knigge "Über den Umgang mit Menschen"
Deckblatt Adolph Freiherr von Knigge “Über den Umgang mit Menschen”

 

Adolph Freiherr Knigge und „Der Knigge“

Sein berühmtestes Buch „Über den Umgang mit Menschen“ erschien erstmals im Jahr 1788. Höflichkeit und Taktgefühl waren es, die er den Menschen mit diesem Buch vermitteln wollte. Ein interessantes Ansinnen, wenn man seinen eigenen Lebensweg betrachtet.

Knigge versuchte in diesem Buch Menschen zu zeigen, wie man sich am besten anderen Menschen gegenüber verhält. Dabei gliederte er die Menschen in unterschiedliche Gruppen. Das Buch selbst ist in drei Teile gegliedert. Die hier wiedergegebene Kapiteleinteilung folgt der 3. Auflage aus dem Jahr 1790:

Erster Teil
Einleitung
Erstes Kapitel: Allgemeine Bemerkungen und Vorschriften über den Umgang mit Menschen
Zweites Kapitel: Über den Umgang mit sich selbst
Drittes Kapitel: Über den Umgang mit Leuten von verschiedenen Gemütsarten, Temperamenten und Stimmungen des Geistes und Herzens

Zweiter Teil
Einleitung
Erstes Kapitel: Von dem Umgange unter Personen von verschiedenem Alter
Zweites Kapitel: Von dem Umgange unter Eltern, Kindern und Blutsverwandten
Drittes Kapitel: Von dem Umgange unter Eheleuten
Viertes Kapitel: Über den Umgang mit und unter Verliebten
Fünftes Kapitel: Über den Umgang mit Frauenzimmern
Sechstes Kapitel: Über den Umgang unter Freunden
Siebtes Kapitel: Über die Verhältnisse zwischen Herrn und Dienern
Achtes Kapitel: Betragen gegen Hauswirte, Nachbarn und solche, die mit uns in demselben Hause wohnen
Neuntes Kapitel: Über das Verhältnis zwischen Wirt und Gast
Zehntes Kapitel: Über das Verhältnis zwischen Wohltätern und denen, welche Wohltaten empfangen, wie auch unter Lehrern und Schülern, Gläubigern und Schuldnern
Elftes Kapitel: Über das Betragen gegen Leute in allerlei besondern Verhältnissen und Lagen
Zwölftes Kapitel: Über das Betragen bei verschiedenen Vorfällen im menschlichen Leben

Dritter Teil
Einleitung
Erstes Kapitel: Über den Umgang mit den Großen der Erde, mit Fürsten, Vornehmen und Reichen
Zweites Kapitel: Über den Umgang mit Geringern
Drittes Kapitel: Über den Umgang mit Hofleuten und ihresgleichen
Viertes Kapitel: Über den Umgang mit Geistlichen
Fünftes Kapitel: Über den Umgang mit Gelehrten und Künstlern
Sechstes Kapitel: Über den Umgang mit Leuten von allerlei Ständen im bürgerlichen Leben
Siebtes Kapitel: Über den Umgang mit Leuten von allerlei Lebensart und Gewerbe
Achtes Kapitel: Über geheime Verbindungen und den Umgang mit ihren Mitgliedern
Neuntes Kapitel: Über die Art, mit Tieren umzugehn
Zehntes Kapitel: Über das Verhältnis zwischen Schriftsteller und Leser
Elftes Kapitel: Schluß

Man sieht schon den Kapitelüberschriften an, dass Knigge hier eindeutig aus dem Nähkästchen, sprich aus seinem eigenen Leben plauderte. Und wer weiß, vielleicht dachte er beim Schreiben darüber nach, warum er sich nicht selbst das ein oder andere Mal an seine nun niedergeschriebenen Regeln gehalten hat. Zumindest können wir einer Sache sicher sein: Knigge wusste, wovon er sprach.

Mir bleibt an dieser Stelle eine angenehme Lektüre zu wünschen:

Kaffee und Kuchen zur Stärkung im Museumscafé von Burg Linn
Foto: A. Kircher-Kannemann, CC-by SA 4.0

Knigges “Über das Verhältnis zwischen Wirt und Gast”[1]

  1. In alten Zeiten hatte man hohe Begriffe von den Rechten der

    Gastfreundschaft. Noch pflegen diese Begriffe in Ländern und Provinzen, die weniger bevölkert sind, oder wo einfachere Sitten bei weniger Reichtum, Luxus und Korruption herrschen, sowie auf dem Lande in Ausübung gebracht und die Rechte der Gastfreundschaft heiliggehalten zu werden. In unsern glänzenden Städten hingegen, wo nach und nach der Ton der feinen Lebensart allen Biedersinn zu verdrängen anfängt, da gehören die Gesetze der Gastfreundschaft nur zu den Höflichkeitsregeln, die jeder nach seiner Lage und nach seinem Gefallen mehr oder weniger anerkennt und befolgt oder nicht. Auch ist es wahrlich zu verzeihn, wenn bei immer zunehmendem Luxus und dem mannigfaltigen Mißbrauche, den man in unsern Zeiten von der Gutherzigkeit der Menschen macht, man vorsichtig in Erzeigung solcher Gefälligkeiten wird und wenn man genauere Rücksprache mit seinem Geldbeutel nimmt, bevor man jedem Müßiggänger und freundlichen Schmarotzer Haus, Küche und Keller öffnet. Von der Gastfreundschaft der Großen und Reichen rede ich gar nicht; Langeweile, Eitelkeit und Prachtliebe ordnen das alles aufs beste, und der, welcher gibt, weiß sowohl wie der, welcher empfängt, auf welche Rechnung er dies zu schreiben und wie er sich dabei zu betragen hat. Aber von der Gastfreundschaft unter Personen von mittlerm Stande will ich doch etwas sagen und einige allgemeine Regeln geben, die auf diesen Gegenstand anwendbar sind.
    Man reiche das wenige, was man der Gastfreundschaft opfern kann, in gehörigem Maße, mit guter Art, mit treuem Herzen und mit freundlichem Gesichte dar. Man suche bei Bewirtung eines Fremden oder eines Freundes weniger Glanz als Ordnung und guten Willen zu zeigen. Fremde Reisende kann man sich vorzüglich durch gastfreundschaftliche Aufnahme verpflichten. Es kommt ihnen nicht auf eine köstliche freie Mahlzeit, aber darauf kommt es ihnen an, daß sie Eingang in guten Häusern und dadurch Gelegenheit erhalten, sich über Gegenstände zu unterrichten, die zu dem Zwecke ihrer Reise gehören. Gastfreundschaft gegen Fremde ist desfalls sehr zu empfehlen. Man sehe nicht verlegen aus, wenn uns unerwartet ein Besuch überrascht. Nichts ist unangenehmer und peinlicher, als wenn wir merken, daß es dem Manne, der uns bewirtet, sauer wird, daß er ungern und nur aus Höflichkeit hergibt oder daß er mehr Aufwand dabei verschwendet, als seine Umstände leiden; wenn er ohne Unterlaß seiner Frau oder seinen Bedienten in die Ohren flüstert oder mit ihnen zankt, sobald eine Schüssel unrecht gestellt oder etwas vergessen worden: wenn er selbst im Hause herumlaufen, alles anordnen muß und also an den Freuden der Gesellschaft gar nicht teilnimmt; wenn er zwar gern gibt, seine Frau hingegen uns jeden Bissen in den Mund zählt; wenn so wenig in den Schüsseln liegt, daß der, welcher vorlegt, unmöglich herumreichen kann; wenn der Wirt und die Wirtin uns ungestüm zum Essen und Trinken nötigen oder auf eine Weise geben, die uns zu sagen scheint: »Es ist nun einmal angeschafft, also fresset euch den Balg voll! Werdet recht satt, so habt ihr auf lange Zeit genug und brauchet sobald nicht wiederzukommen!« Endlich wenn wir Zeugen von Familienzwist und der Unordnung, die im Hause herrscht, sein müssen. Mit einem Worte: Es gibt eine Art, Gastfreundschaft zu erweisen, die dem wenigen, das man darreicht, einen höhern Wert gibt, als große Schmausereien haben. Vieles trägt hierzu die Unterhaltung bei. Man muß daher die Kunst verstehn, mit seinen Gästen nur von solchen Dingen zu reden, die sie gern hören, ineinem größern Zirkel solche Gespräche zu führen, woran alle mit Vergnügen teilnehmen und sich dabei in vorteilhaftem Lichte zeigen können. Der Blöde muß ermuntert, der Traurige aufgeheitert werden. Jeder Gast muß Gelegenheit bekommen, von etwas zu reden, wovon er gern redet. Weltklugheit und Menschenkenntnis müssen hier in den besondern Fällen zum Leitfaden dienen. Man muß nichts als Auge und Ohr sein, ohne daß dies mühsam aussehe, ohne daß man an uns Anstrengung wahrnehme, oder als geschähe dies nur aus Pflicht, nur, um zu zeigen, man wisse zu leben, nicht aber von Herzen. Man bitte nicht Menschen zusammen oder setze solche an Tafeln nebeneinander, die sich fremd oder gar feind sind, sich nicht verstehen, nicht zueinander passen, sich Langeweile machen. Alle diese Aufmerksamkeiten aber müssen auf eine solche Art erwiesen werden, daß sie nicht mehr Zwang auflegen, als sie Wohltat für den Gast sind. Haben die Bedienten aus Versehn den unrechten Mann oder haben sie einen Gast auf den unrechten Tag gebeten, so muß der Fremde doch nicht merken, daß er uns unerwartet kommt, wenigstens nicht, daß er uns in Verlegenheit setzt, uns unwillkommen ist.
    Manche Menschen unterhalten sich und andre am besten, wenn man sie zu großen Zirkeln bittet; andre muß man, wenn sie glänzen oder sich an ihrem Platze finden sollen, ganz allein oder nur zu einem kleinen Familienmahl einladen. Auf dies alles muß man achthaben. Jeder, der auf kurze oder lange Zeit in Deinem Hause ist, und wäre er Dein ärgster Feind, muß daselbst von Dir gegen alle Arten von Beleidigungen und Verfolgungen andrer, soviel an Dir ist, geschützt sein. Es müsse jeder unter unserm Dache sich so frei als unter seinem eigenen fühlen. Man lasse ihn seinen Gang gehn, renne ihm nicht in jeden Winkel nach, wenn er vielleicht allein sein will, und verlange nicht von ihm, daß er für die Kost, welche er genießt, uns unterhalten und dadurch seine Zeche bezahlen solle; endlich lasse man nicht nach, in Gefälligkeit und Bewirtung, wenn der Freund sich längere Zeit bei uns aufhält, sondern erzeige ihm gleich in den ersten Tagen nicht mehr und nicht weniger, als man in der Folge fortsetzen kann.
    Der Gast aber hat gegen den Wirt auch gegenseitig Rücksichten zu nehmen. Ein altes Sprichwort sagt: »Ein Fisch und ein Gast halten sich beide nicht gut länger als drei Tage im Hause.« Diese Vorschrift leidet nun wohl Ausnahmen; allein so viel Wahres steckt doch darin, daß man sich niemand aufdrängen und Überlegung genug haben soll zu bemerken, wie lange unsre Gegenwart in einem Hause angenehm und für niemand eine Bürde ist. Nicht immer ist man so aufgelegt, nicht immer in seinen häuslichen Angelegenheiten so eingerichtet, daß man gern Gäste bei sich sieht oder lange beherbergt. Bei Leuten, die nicht auf einem sehr großen Fuß leben, soll man daher nicht leicht unvermutet kommen oder sich selbst einladen. Dem Manne, der uns Gastfreundschaft erweist, sollen wir zum Lohne seiner Güte so wenig Last als möglich machen. Hat der Wirt mit seinen Leuten zu reden oder sonst häusliche Geschäfte, so schleicht man davon, bis er fertig ist. Wir sollen ruhig und still unsern Gang gehn, uns nach den Sitten des Hauses richten, den Ton der Familie annehmen, als wenn wir Glieder derselben wären, wenig Aufwartung fordern, genügsam sein, uns nicht in häusliche Angelegenheiten mischen, nicht durch unsre Launen den Ton verstimmen, und wenn es unsrer Meinung nach irgendwo in der Bewirtung gemangelt hat, nicht undankbar hinter dem Rücken her darüber oder über das, was wir sonst etwa in dem Hause gesehn haben, unsern Spott treiben.

  2. Es gibt aber auch Menschen, die einen so gewaltig hohen Wert auf die Gastfreundschaft setzen, welche sie uns erweisen, daß sie dafür gelobt, geschmeichelt, bedient, häufig besucht, und wer weiß was sonst alles sein wollen. Das ist nun freilich nicht billig. Ein mäßiger Mann verlangt doch nicht mehr, als sich satt zu essen, und das kann er ja leicht um geringern Preis. Das Mehr oder Weniger ist so viel nicht wert, und ich halte wahrhaftig meine Gesellschaft und meine verlorne Zeit ebenso teuer als Ihro Hochmögenden Dero Pasteten und Braten.


[1] Adolph Freiherr (von) Knigge: Über den Umgang mit Menschen.

Beitragsbild:
Adolph Freiherr Knigge (1752-1796)
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Dr. Anja Kircher-Kannemann
Dr. Anja Kircher-Kannemann

Promovierte Historikerin, Autorin, Kulturvermittlerin und Bloggerin.
Themen: digitale Kulturvermittlung – #digKV – Social Media – Storytelling – Geschichte(n) erzählen

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